Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Falls Sie nicht finden, wonach Sie suchen, senden Sie Ihre Frage gerne an info@pflegedienst-recover.de.

Für Patienten und Patientinnen

Was ist das Ziel von PHKP?

Psychiatrische häusliche Krankenpflege kann motivieren, die Selbstwahrnehmung verbessern und eine Stütze in Krisen sein. Durch persönliche Kontakte und einen vertrauensvollen Umgang miteinander kann der Verlauf der Krankheit positiv beeinflusst werden.

Grundsätzliches Ziel ist ein eigenständiges und eigenverantwortliches Leben in der gewohnten Umgebung. Wenn Sie es wünschen, bezieht die psychiatrische häusliche Krankenpflege Ihr Lebensumfeld, Ihre Freunde, Kollegen und Ihre Familie mit ein.

Je nach Erkrankung, Lebenssituation und Dringlichkeit sind individuelle Ziele unterschiedlich gelagert. Die MitarbeiterInnen des psychiatrischen Pflegedienstes können eine auf den einzelnen Patienten / die einzelne Patientin zugeschnittene, bedürfnisangepassten Unterstützung mit den PatientInnen erarbeiten und umsetzen.

Was ist das Versorgungsgebiet von RECOVER?

Unser Pflegedienst arbeitet derzeit zunächst in den östliche Stadtteilen von Frankfurt:

Ostend, Fechenheim, Bergen-Enkheim, Riederwald, Bornheim, Seckbach, Nordend-Ost

und in Offenbach.

Welche Voraussetzungen für eine Verordnung gibt es?

1. Es liegen Beeinträchtigungen vor, die dazu führen, dass das Leben im Alltag nicht mehr selbstständig bewältigt oder koordiniert werden kann.

2. Eine positive Entwicklung der Situation ist durch die Hilfe der PHKP zu erwarten.

3. Die ambulante psychiatrische Pflege richtet sich an Menschen, die eine psychiatrische Behandlung und Pflege akzeptieren. Die Freiwilligkeit ist ein besonders wichtiger Aspekt, weil die Pflegekräfte darauf angewiesen sind, dass ihnen bei ihren Besuchen die Tür geöffnet wird und die Betroffenen sich an den Interventionen beteiligen.

Was sind die Vorteile der PHKP?

Hilfe in der eigenen Häuslichkeit ist oftmals für PatientInnen und ihr Umfeld nachhaltig und entlastend.

Neben den Hausbesuche ist der Pflegedienst auch an alle Tagen, abends und nachts erreichbar.

Für wen ist psychiatrische häusliche Krankenpflege gedacht?

Die Richtlinie des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen zählt folgende Menschen zur Zielgruppe für das Angebot der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege:

  • Erwachsene, die aufgrund einer akuten psychischen Erkrankung oder Krise Hilfe benötigen,
  • Menschen mit einer chronischen psychischen Erkrankung,
  • wesensveränderte Menschen infolge psychischer/neurologischer Erkrankungen,
  • gerontopsychiatrisch erkrankte Menschen,

sofern eine fachärztliche Verordnung vorliegt.

Patienten mit einer primären Suchterkrankung oder der Forensik sind nicht Bestandteil unseres Versorgungsvertrages.

Ambulante psychiatrische Krankenpflege wird notwendig, wenn das Leben im Alltag nicht mehr selbstständig bewältigt oder koordiniert werden kann. Für einen Teil der Menschen mit einer psychischen Erkrankung ergibt sich durch die Erkrankung und die Folgen der Erkrankung folgende Bedarfssituation:

  • Sie sind nicht mehr in der Lage, regelmäßig zum Arzt zu gehen oder Medikamente einzunehmen.
  • Bedingt durch eine vielfach auftretende Antriebslosigkeit (zum Beispiel durch Nebenwirkungen der Medikamente oder die Erkrankung selbst) ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf an Motivation zur Aufnahme und Weiterführung sozialer Kontakte.
  • Ihnen fehlt der Zugang zur eigenen Krankheitssymptomatik. Sie können Konfliktsituationen und Krisen nicht gut erkennen und überwinden.
  • Sie können sich schlechter konzentrieren, Dinge merken, die Lernleistung und das problemlösende Denken hat sich verschlechtert.
  • Ein Rückzug aus sozialen Beziehungen führt zu fehlenden Kontakten, die wiederum das Krankheitsgeschehen verstärken.
  • Die Grundbedürfnisse des täglichen Lebens können nicht mehr selbständig erfüllt werden.

Wie lange und wie oft kommt der Pflegedienst?

Eine Therapieeinheit der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege umfasst 60 Minuten. Sie kann in kleinere Zeiteinheiten unterteilt werden. Unsere MitarbeiterInnen können je nach Bedarf bis zu 14 Stunden in der Woche zu Ihnen kommen. Der maximale Verordnungszeitraum ist vier Monate.

Was sind Inhalte der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege?

  • Kontakt und Information
  • Pflegeplanung und -überleitung
  • Zusammenarbeit mit ÄrztInnen und TherapeutInnen
  • Abstimmung ergänzender Maßnahmen
  • Medikamentenversorgung
  • stabilisierende psychiatrische Pflege: Aktivierung und Training, psychiatrische Entlastung im Alltag, Hilfe bei der Tagesstruktur, Vermittlung und Begleitung von und zu tagesstrukturierenden Angeboten
  • Symptomorientierte psychiatrische Pflege
  • Krisenintervention
  • Zusammenarbeit mit Angehörigen

Muss man für die psychiatrische häusliche Krankenpflege etwas zuzahlen?

Bei psychiatrischer häuslicher Krankenpflege müssen PatientInnen eine Zuzahlung leisten. Pro Verordnung sind dies 10 Euro sowie 10 Prozent der Kosten für die ambulante Pflege in den ersten 28 Behandlungstagen. Deshalb wird geprüft, ob Sie sich bei ihrer Krankenkasse von Zuzahlungen befreien lassen können. (siehe auch: www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/zuzahlungen-dieregeln-fuer-eine-befreiung-bei-der)

Wie wird psychiatrische häusliche Krankenpflege bei der Krankenkasse beantragt?

Psychiatrische häusliche Krankenpflege muss grundsätzlich vorab beantragt und durch die Krankenkasse genehmigt werden (Ausnahme: psychiatrische häusliche Krankenpflege zur Einschätzung der Behandlungsfähigkeit für höchstens vier Wochen). Dazu füllt die Behandlerin / der Behandler eine Verordnung und einen Behnadlungsplan aus und der Patient unterschreibt den Antrag (am besten wenn der Pflegedienst zu Besuch ist). Der Pflegedienst ergänzt seine Angaben und legt die Unterlagen der Krankenkasse zur Genehmigung vor. Die Krankenkasse prüft den Antrag und kann den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung hinzuziehen. Sie informiert die Behandlerin / den Behandler und die Patientin / den Patienten umgehend über die Entscheidung. Die Krankenkasse übernimmt bis zur Entscheidung die Kosten für die psychiatrische häusliche Krankenpflege. Die Verordnung muss der Kasse hierfür spätestens am dritten Arbeitstag nach der Ausstellung vorliegen.

Welche fachliche Qualifikation haben die Pflegenden?

Unser Pflegeteam besteht aus Gesundheits- und Krankenpflegekräften, die über fach- und sozialpsychiatrische Zusatzausbildungen und zum Teil Mehrfachqualifikationen verfügen.

Alle Fachpflegekräfte bei RECOVER haben langjährige Erfahrung in der ambulanten oder stationären Betreuung psychisch erkrankter Menschen. Regelmäßige interne und externe Fort- und Weiterbildungen stellen sicher, dass die Betreuung durch unser Team stets den neuesten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen und Richtlinien entspricht.

Wer darf psychiatrische häusliche Krankenpflege verordnen?

Psychiatrische häusliche Krankenpflege darf verordnet werden durch:

  • Psychologische PsychotherapeutInnen,
  • Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen (in therapeutisch begründeten Fällen in der Übergangsphase ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres),
  • FachärztInnen für Psychiatrie und Psychotherapie,
  • FachärztInnen für Kinder- und Jugendpsychiatrie (in therapeutisch begründeten Fällen in der Übergangsphase ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres),
  • FachärztInnen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie,
  • FachärztInnen für Neurologie,
  • FachärztInnen für Nervenheilkunde
  • Psychiatrische Institutsambulanzen oder dort tätige PsychotherapeutInnen und FachärztInnen,
  • HausärztInnen und andere FachärztInnen mit der Zusatzbezeichnung Psychotherapie für maximal sechs Wochen nach gesicherter Diagnosestellung durch eine der oben genannten Berufsgruppen, die wiederum nicht älter als vier Monate sein darf.

Für Behandlerinnen und Behandler

Was ist das Ziel von psychiatrischer häuslicher Krankenpflege?

Vorrangiges Ziel und Aufgabe ist die Vermeidung oder Verkürzung stationärer Aufenthalte und der Erhalt der Autonomie der PatientInnen in ihrem Lebensumfeld durch die Unterstützung zu Hause in enger Abstimmung und Vernetzung mit den weiteren Hilfen vor Ort.

Weitere Ziele der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege sind:

Bewältigung der Folgen von Krankheit und funktionellen Beeinträchtigungen; Wiedererlangen der Selbständigkeit und Unabhängigkeit

Aufklärung, Beratung und Anleitung der PatientInnen und der Personen des individuellen Wohn- und Lebensumfeldes

Je nach Erkrankung, Lebenssituation und Dringlichkeit sind individuelle Ziele unterschiedlich gelagert. Die MitarbeiterInnen des psychiatrischen Pflegedienstes können eine auf den einzelnen Patienten/ die einzelne Patientin zugeschnittene, bedürfnisangepasste Unterstützung mit den PatientInnen erarbeiten und umsetzen.

Wie sehen Verordnung und Behandlungsplan aus?

Die Verordnung erfolgt auf dem Muster 12 der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Verordnung häuslicher Krankenpflege. Bestandteil der Verordnung ist der von der BehandlerIn erstellte Behandlungsplan, der die Indikation, die Beeinträchtigungen der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen), die Zielsetzung der Behandlung und die Behandlungsschritte (Behandlungsmaßnahmen, -frequenz und -dauer) umfasst. Der Behandlungsplan ist bei Änderungen (zum Beispiel des Bedarfs, des klinischen Status, der Kontextfaktoren) zu aktualisieren und erneut vorzulegen

Wie läuft die Genehmigung durch die Krankenkassen?

Psychiatrische häusliche Krankenpflege muss grundsätzlich vorab beantragt und durch die Krankenkasse genehmigt werden (Ausnahme: Psychiatrische häusliche Krankenpflege zur Einschätzung der Behandlungsfähigkeit für höchstens vier Wochen). Dazu füllt die Behandlerin / der Behandler die Verordnung und einen Behandlungsplan aus und der Patient / die Patientin unterschreibt den Antrag. Der psychiatrische Krankenpflegedienst ergänzt seine Angaben und legt die Unterlagen der Krankenkasse zur Genehmigung vor. Die Krankenkasse prüft den Antrag und kann den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung hinzuziehen. Sie informiert die Behandlerin / den Behandler und die Patientin / den Patienten umgehend über die Entscheidung. Die Krankenkasse übernimmt bis zur Entscheidung die Kosten für die PHKP. Die Verordnung muss der Kasse hierfür spätestens am dritten Arbeitstag nach der Ausstellung vorliegen.

Aufklärung, Beratung und Anleitung der PatientInnen und der Personen des individuellen Wohn- und Lebensumfeldes

Je nach Erkrankung, Lebenssituation und Dringlichkeit sind individuelle Ziele unterschiedlich gelagert. Die MitarbeiterInnen des psychiatrischen Pflegedienstes können eine auf den einzelnen Patienten/ die einzelne Patientin zugeschnittene, bedürfnisangepasste Unterstützung mit den PatientInnen erarbeiten und umsetzen.

Was ist, wenn die Behandlungsfähigkeit nicht sicher gegeben ist?

Kann nicht eingeschätzt werden, ob die Patientin oder der Patient über eine ausreichende Behandlungsfähigkeit verfügt, kann eine Erstverordnung für 14 Tage erfolgen. In diesem Zeitraum ist zu prüfen, ob eine Pflegeakzeptanz erreicht und eine Beziehung aufgebaut werden kann. Ist es danach immer noch nicht möglich, die Behandlungsfähigkeit einzuschätzen, kann eine Folgeverordnung für weitere 14 Tage ausgestellt werden.

Kann PHKP auch bei anderen Diagnosen als den Regelindikationen verordnet werden?

Psychiatrische häusliche Krankenpflege kann in begründeten Einzelfällen auch bei allen anderen psychischen Erkrankungen (Diagnosen aus dem Bereich F00 bis F99 der ICD-10) verordnet werden. Dafür müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Die Beeinträchtigung durch die psychische Erkrankung ist so stark, dass die Patientin / Der Patient das Leben und den Alltag nicht mehr selbständig bewältigen und organisieren kann. Der GAF-Wert muss ≤40 sein (aber >30).
  • Die Patientin / der Patient ist ausreichend behandlungsfähig, um die mit der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege angestrebten Ziele zu erreichen.

Welche Diagnosen sind verordnungsfähig, bzw. gehören zu den Regelindikationen?

Der Katalog verordnungsfähiger Diagnosen (Regelindikation für pHKP) umfasst die folgende ICD10-Diagnosen:

F00.1 Demenz bei Alzheimer-Krankheit, mit spätem Beginn (Typ 1)

F01.0 Vaskuläre Demenz mit akutem Beginn

F01.1 Multiinfarkt-Demenz

F01.2 Subkortikale vaskuläre Demenz

F02.0 Demenz bei Pick-Krankheit

F02.1 Demenz bei Creutzfeldt-Jakob-Krankheit

F02.2 Demenz bei Chorea Huntington

F02.3 Demenz bei primärem Parkinson-Syndrom

F02.4 Demenz bei HIV-Krankheit

F02.8 Demenz bei andernorts klassifizierten Krankheitsbildern

F04.- Organischem amnestischen Syndrom, nicht durch Alkohol oder andere psychotrope Substanzen bedingt

F05.1 Delir bei Demenz

F06.0 Organische Halluzinose

F06.1 Organische katatone Störung

F06.2 Organische wahnhafte Störung

F06.3 Organische affektive Störungen

F06.4 Organische Angststörung

F06.5 Organische dissoziative Störung

F06.6 Organische emotional labile Störung

F07.0 Organische Persönlichkeitsstörung

F07.1 Postenzephalitisches Syndrom

F07.2 Organisches Psychosyndrom nach Schädelhirntrauma

F20.- Schizophrenie

F21.- Schizotype Störung

F22.- Anhaltende wahnhafte Störung

F24.- Induzierte wahnhafte Störung

F25.- Schizoaffektive Störung

F30.- Manische Episode

F 31.- Bipolare affektive Störung mit Ausnahme von: F 31.7 bis F 31.9

F 32.- Depressive Episode mit Ausnahme von: F 32.0, F 32.1 und F32.9

F 33.- Rezidivierende depressive Störungen mit Ausnahme von F 33.0, F 33.4, F 33.8 und F 33.9

F41.0 Panikstörung, auch wenn sie auf sozialen Phobien beruht

F41.1 Generalisierte Angststörung

F 42.1 Vorwiegend Zwangshandlungen

F 42.2 Zwangsgedanken und -handlungen, gemischt

F 43.1 Posttraumatische Belastungsstörung

F 53.1 Schwere psychische Verhaltensstörung im Wochenbett

F 60.3 Emotional instabile Persönlichkeitsstörung

Wie sind die Verordnungsvoraussetzung für PHKP?

1 .Die Beeinträchtigungen der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen) liegen in einem Maß vor, dass das Leben im Alltag nicht mehr selbstständig bewältigt oder koordiniert werden kann. (GAF-Wert ≤50, aber >40 bei Regelindikation)

2 .Eine positive Beeinflussbarkeit durch die pHKP ist gegeben.

3 .Es liegt eine ausreichende Behandlungsfähigkeit zum Erreichen der Behandlungsziele vor.

Was ist der GAF-Wert, bzw. die GAF-Skala?

Die GAF-Skala dient der Einschätzung des psychosozialen Funktionsniveaus einer Patientin / eines Patienten. Das Funktionsniveau wird dazu in Zehnerschritte eingeteilt, wobei innerhalb eines Funktionsniveaus eine weitere Abstufung erfolgen kann. Die Höhe des Funktionsniveaus wird in Prozent eingeschätzt, wobei 100 Prozent eine optimale Funktionsfähigkeit in allen Lebensbereichen bedeuten würde.

Wertebereich und Beschreibung:

100 – 91 Hervorragende Funktionsfähigkeit in allen Lebensbereichen

90 – 81 Gute Leistungsfähigkeit in allen Bereichen

80 – 71 Höchstens leichte Beeinträchtigung

70 – 61 Einige leichte Schwierigkeiten

60 – 51 Mäßig ausgeprägte Schwierigkeiten

50 – 41 Ernsthafte Beeinträchtigung

40 – 31 Starke Beeinträchtigung in mehreren Bereichen

30 – 21 Leistungsunfähigkeit in fast allen Bereichen

20 – 11 Selbst- und Fremdgefährdung

10 – 1 Ständige Gefahr

Für wen ist PHKP geeignet?

Psychiatrische häusliche Krankenpflege richtet sich an PatientInnen ab 18 Jahren mit schweren oder chronischen psychischen Erkrankungen, die in ihren Fähigkeiten so beeinträchtigt sind, dass sie ihren Alltag nicht mehr selbständig bewältigen und koordinieren können. Die Beeinträchtigung muss sich durch Störungen oder Einbußen in mindestens einem der folgenden Bereiche zeigen:

  • Antrieb, Ausdauer und Belastbarkeit in Verbindung mit der Unfähigkeit der Tagesstrukturierung, der Einschränkung des planerischen Denkens oder des Realitätsbezugs,
  • Kontaktfähigkeit, kognitive Fähigkeiten wie Konzentration, Merkfähigkeit, Lernleistung und problemlösendes Denken
  • Zugang zur eigenen Krankheitssymptomatik
  • Erkennen und Überwinden von Konfliktsituationen und Krisen.

Die verordnende Behandlerin oder Behandler müssen die Art und Schwere der Fähigkeitsstörungen in der Verordnung dokumentieren, zum Beispiel Störung des Antriebs, fehlende Tagesstruktur oder massive Einschränkungen der Konzentrationsfähigkeit. Das Ausmaß der Beeinträchtigung ist mit dem GAF-Wert (Global Assessment of Functioning Scale) anzugeben.

Wer darf psychiatrische häusliche Krankenpflege verordnen?

Psychiatrische häusliche Krankenpflege darf verordnet werden durch:

  • Psychologische PsychotherapeutInnen,
  • Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen (in therapeutisch begründeten Fällen in der Übergangsphase ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres),
  • FachärztInnen für Psychiatrie und Psychotherapie,
  • FachärztInnen für Kinder- und Jugendpsychiatrie (in therapeutisch begründeten Fällen in der Übergangsphase ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres),
  • FachärztInnen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie,
  • FachärztInnen für Neurologie,
  • FachärztInnen für Nervenheilkunde,
  • Psychiatrische Institutsambulanzen oder dort tätige PsychotherapeutInnen und FachärztInnen,
  • HausärztInnen und FachärztInnen mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie (für maximal sechs Wochen und nur nach gesicherter Diagnosestellung durch eine der oben genannten Berufsgruppen, die wiederum nicht älter als vier Monate sein darf).

Was ist das Versorgungsgebiet von RECOVER?

Derzeit zunächst die östlichen Stadtteile Frankfurts:

Ostend, Fechenheim, Bergen-Enkheim, Riederwald, Bornheim, Seckbach, Nordend-Ost

und Offenbach.

Wie arbeitet RECOVER mit ÄrztInnen und TherapeutInnen zusammen?

Die Zusammenarbeit mit den BehandlerInnen beinhaltet insbesondere:

  • die Beurteilung der Patientensituation.
  • die Unterstützung bei der Verordnungserstellung/Mitarbeit bei der Erstellung eines ärztlichen Behandlungsplans .
  • die Erstellung eines pflegerischen Genesungsplans und pflegerische Behandlungsberichten, wie Zwischenberichte, Abschlussberichte etc.
  • die Motivierung der PatientInnen zu notwendigen (Fach-)Arztbesuchen und Sicherstellung derselben, ggf. durch Begleitung.
  • die Kooperation/ Informationsaustausch mit den behandelnden ÄrztInnen und TherapeutInnen, Kostenträgern/ psychosozialen Diensten.
  • die Teilnahme an Fallbesprechungen mit behandelnden ÄrztInnen und TherapeutInnen und psychosozialen Diensten, und zwar grundsätzlich zusammen mit den PatientInnen.

Was sind die Vorteile für verordnenden ÄrztInnen und TherapeutInnen?

Psychiatrische häusliche Krankenpflege kann die Arbeit von BehandlerInnen erleichtern, bzw. sinnvoll ergänzen, denn:

  • Hilfe in der eigenen Häuslichkeit ist für PatientInnen und Umfeld nachhaltig und entlastend.
  • der Pflegedienstes ist 24/7 erreichbar.
  • der Pflegedienst steht als Ansprechpartner vor Ort bei Unklarheiten und Sorgen um die PatientIn oder das Umfeld zur Verfügung.
  • Pflegemitarbeitende sind geschulte BeobachterInnen von Wirkungen und Nebenwirkungen von Medikamenten. Das ermöglicht ein Umstellen, Einstellen oder Reduzieren von Medikamenten mit zuverlässiger Rückmeldung über Effekte.

Welche Schnittstellen in der psychiatrischen Versorgung werden durch PHKP bedient?

Psychiatrische häusliche Krankenpflege kann zum Beispiel eingesetzt werden:

  • bei einer sich anbahnenden Krise, in der die vorhandene Unterstützung nicht mehr ausreicht.
  • nach der (vorzeitigen) Entlassung aus der stationären psychiatrischen Behandlung.
  • bei Wartezeiten vor einer (teil-)stationären Behandlung oder vor ähnlichen Unterstützungsangeboten.
  • beim Wegfall von Unterstützungsstrukturen im häuslichen Umfeld.

Was sind Inhalte der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege?

Die Arbeit der PHKP umfasst insbesondere:

  • das Erarbeiten der Pflegeakzeptanz (Beziehungsaufbau),
  • das Durchführen von Maßnahmen zur Bewältigung in Krisensituationen,
  • das Training von Fähigkeiten und Fertigkeiten zum eigenverantwortlichen Umgang mit der Erkrankung bzw. Entwickeln von kompensatorischen Hilfen bei krankheitsbedingten Beeinträchtigungen der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen),
  • die Unterstützung zur Kontaktaufnahme zu anderen an der Versorgung beteiligten Einrichtungen.

Müssen PatientInnen eine Zuzahlung leisten?

Bei psychiatrischer häuslicher Krankenpflege müssen PatientInnen eine Zuzahlung leisten. Pro Verordnung sind dies 10 Euro sowie 10 Prozent der Kosten für die ambulante Pflege in den ersten 28 Behandlungstagen. Deshalb wird geprüft, ob sie sich bei ihrer Krankenkasse von Zuzahlungen befreien lassen können.

Wird die Verordnung psychiatrischer häuslicher Krankenpflege vergütet?

Vergütung laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung: (Berlin, Stand 2021/1):

GPO 01422     Erstverordnung von Behandlungsmaßnahmen zur pHKP: 149 Punkte, 16,58 Euro

GPO 01424     Folgeverordnung von Behandlungsmaßnahmen zur pHKP: 154 Punkte, 17,12 Euro

Welche Leistungen, bzw. wieviele Stunden umfasst PHKP?

Eine Therapieeinheit der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege umfasst 60 Minuten. Sie kann in kleinere Zeiteinheiten unterteilt werden. Pro Woche können bis zu 14 Einheiten verordnet werden. Der maximale Verordnungszeitraum ist vier Monaten. Im begründeten Einzelfall kann eine Verlängerung beantragt werden.

Welche fachliche Qualifikation haben die Pflegenden?

Psychiatrische häusliche Pflege darf nur von FachkrankenpflegerInnen für Psychiatrie oder examinierten Pflegekräften mit mindestens einjähriger Berufserfahrung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer sozialpsychiatrischen Einrichtung, zum Beispiel einem Wohnheim für psychisch kranke Menschen, erbracht werden.